Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeiterin:
Luise Pillinger
Soziologin M.A., systemische Beraterin und Therapeutin i.A.

Schulsozialarbeiterin Luise Pillinger

Raum: 236
Telefon: 0391 – 244 58 18
E-Mail: luise.pillinger@ib.de

Informationen über den Internationen Bund und der Schulsozialarbeit finden Sie hier:
https://ib-mitte.de/angebot/7860

Aktuelle Beiträge (z.B. Videos und Fotos) der Schulsozialarbeit über Projekte in der Schule finden Sie auch auf Facebook: Hier klicken

Träger:
Internationaler Bund Mitte gGmbH (IB),
Feier Träger für Bildung und soziale Dienste

Logo IB Mitte Logo Sachsen-Anhalt und ESF Logo Schulerfolg gemein sichern

Wie bin ich aktuell zu erreichen?

Montag bis Freitag von 08:30 – 12:00 Uhr in der Schule und nach Vereinbarung

Liebe Eltern, liebe Kinder,

als Schulsozialarbeiterin bin ich in meiner Tätigkeit auch jetzt für Sie/ Euch da! Gern telefoniere ich mit Ihnen und/oder mit Ihrem Kind und habe ein offenes Ohr für Sie. Oder Schreiben Sie mir eine Mail und ich antworte sehr gern auf Ihre Fragen oder rufe zurück.

Ich bin hier! Ich bin da! Und stehe Ihnen und Ihrem Kind zur Seite. Lasse Sie uns gern gemeinsam durch diese Zeit gehen.

Auf der oben genannten Facebookseite des Internationalen Bundes, Schulsozialarbeit Grundschule Am Kannenstieg, die auch zugänglich ist, für diejenigen, die keinen Account auf Facebook haben, stelle ich immer mal wieder kleine Videos für Kinder und ihre Familien rein. Übungen zum Nachmachen oder auch Bücher, die ich vorlese. Besuchen Sie mich gern, mit Ihrem Kind auf der Seite. So bin ich auch weiterhin für Sie und die Kinder sichtbar und kann vielleicht Anregungen geben. :-)

Weitere schöne Ideen, wie Schulsozialarbeit für Sie und Ihr Kind präsent sein kann, können Sie gern an mich weiterleiten :-) Ich bin offen für neue Möglichkeiten.

Bleiben Sie gesund!
Ihre Schulsozialarbeiterin
Luise Pillinger

Angebote und Aufgaben der Schulsozialarbeit

„Mit gutem Beispiel voranzugehen, ist der beste Weg, andere zu beeinflussen“ (A.S.)

Hilfen im Einzelfall

  • Beratung für SchülerInnen mit Fragen, Sorgen und Nöten in besonderen Lebenslagen
  • Krisenintervention, Streitschlichtung
  • Beratung für Eltern bzw. ganze Familien mit komplexen Anliegen (z.B. Streitschlichtung, Lösungen finden, Vermittlung zu Beratungsstellen)
  • Beratung von Eltern zum Bildung – und Teilhabepaket BuT (Förderung von Schulbedarf, Mittagessen, Klassenfahrten, Lernhilfen, Freizeitangebote)
  • Beratung für Lehrkräfte
  • Vermittlung zwischen SchülerInnen und unterstützenden Einrichtungen (Nachhilfe, Beratungsstellen, Jugendamt, offene Jugendarbeit, Vereine, andere soziale Verbände)

Gruppenarbeit/Projekte

  • Soziales Kompetenztraining z.B. faires Miteinander, Gefühle – Umgang mit Wut
  • bedarfsorientierte Projekte in den Klassen z.B. Gruppenfindung, Schulübergang
  • Lern- und Konzentrationstraining, bedarfsorientierte Förderangebote
  • Begleitung von Klassenausflügen
  • Spiel- und Beschäftigungsangebote in den Pausen und nach dem Unterricht
  • Organisation außerschulischer Freizeit- und Ferienangebote
  • Organisation bedarfsorientierter Lehrerfortbildung
  • schulbezogene Netzwerkarbeit

Informationen zum Bildung- und Teilhabepaket

Schüler und Eltern werden von dem Sozialarbeiter in der Antragstellung nach Förderung durch das Paket „Bildung und Teilhabe BuT“ beraten und unterstützt.

Das Bildungspaket umfasst Förderung in den Bereichen:

Kultur, Sport, Mitmachen:

Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel oder Kultur mitmachen. Deswegen wird zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein oder für die Musikschule in Höhe von monatlich bis zu 10 Euro übernommen.

Schulbedarf:

Damit bedürftige Kinder mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, wird ihnen zweimal jährlich ein Zuschuss überwiesen – zu Beginn des Schuljahres 70 Euro und zum zweiten Halbjahr 30 Euro, insgesamt also 100 Euro.

Schülerbeförderung:

Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Sind die Beförderungskosten erforderlich und werden sie nicht anderweitig übernommen, werden diese Ausgaben erstattet. (nicht zutreffend für Grundschule)

Lernförderung:

Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel – in der Regel die Versetzung in die nächste Klasse – erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.

Mittagessen in Kita, Schule und Hort:

Einen Zuschuss fürs gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn Kita, Schule oder Hort ein entsprechendes Angebot bereithalten. Der verbleibende Eigenanteil der Eltern liegt bei einem Euro pro Tag.

Tagesausflüge und Klassenfahrten:

Eintägige Ausflüge in Schulen und Kitas werden zusätzlich finanziert. Die Kosten mehrtägiger Klassenfahrten werden wie bisher erstattet.